In jüngster Zeit werden immer mehr Fälle bekannt, in welchen Anleger oder Kreditnehmer zur Kenntnis nehmen müssen, dass sie aufgrund der jüngsten Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt gravierende Vermögensnachteile erlitten haben.
Dabei sind in vielen Fällen diese nagetiven Entwicklung nicht nur der - allgegenwärtigen - Wirtschaftskrise zuzuschreiben. Immer wieder ist festzustellen, dass der eingetretene Vermögensschaden auf eine unrichtige oder zumindest unvollständige Aufklärung und Beratung durch Finanzberater oder Banken zurück zu führen ist.
Dann stellt sich die Frage, ob und wenn ja in welcher Höhe Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.